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(Berufs-)Betreuer:innen (§§ 1814 ff BGB) übernehmen die rechtliche Vertretung von Erwachsenen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend oder dauerhaft ihre Angelegenheiten (oder einen Teil davon) nicht selbst regeln können. Rechtliche Betreuer:innen werden vom jeweiligen Amtsgericht bestellt. Sie unterstützen ihre zu Betreuenden durch Beratung, Vertretung gegenüber Behörden, Unternehmen und Institutionen und organisieren die erforderlichen Hilfen. |
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Unsere Internetseite möchte Ihnen in erster Linie uns und unsere Tätigkeit vorstellen - ob Sie als Betroffene:r, Angehörige:r, als Gericht, Betreuungsstelle, als Amt oder Einrichtung mit Berufsbetreuer:innen zu tun haben oder sich als (zukünftige/r) Kolleg:in für unsere Angebote interessieren. Insbesondere bei den Links gibt es sicherlich auch die eine oder andere Information, die für ehrenamtliche Betreuer:innen hilfreich ist. Letztere bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen über die Informationen auf diesen Seiten hinaus keine Beratung oder sonstige Hilfe anbieten dürfen und können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an das zuständige Amtsgericht, die zuständige Betreuungsstelle (siehe Links) oder einen der eingetragenen Betreuungsvereine (teilweise auch Mitglied bei uns), die Beratung für ehrenamtliche Betreuer:innen anbieten. Soweit sich nicht geschlechtsneutrale Formulierungen anbieten, verwenden wir im Bemühen, alle Geschlechter zu einzuschlie&suml;en, in der Regel den sog. "Gender-Doppelpunkt". Diese Schreibweise bietet (z.B. gegenüber dem "Gender-Stern") den Vorteil der weitgehenden Barrierefreiheit, weil sie durch Vorleseprogramme flüssig interpretiert werden kann. |
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